- Muss man die Polizei bei einer Durchsuchung hereinlassen?
- Mit richterlichem Beschluss ja – Widerstand schadet nur. Ohne Beschluss sollten Sie einer Durchsuchung nicht zustimmen und dies ausdrücklich erklären; die Beamten müssen dann Gefahr im Verzug begründen.
- Muss man während der Durchsuchung Fragen beantworten?
- Nein. Sie müssen nur Namen, Adresse und Geburtsdatum angeben. Alle Fragen zur Sache – auch beiläufige im Flur – dürfen Sie unbeantwortet lassen.
- Bekommt man beschlagnahmte Handys und Computer zurück?
- In der Regel ja, aber es kann Monate dauern. Ein Verteidiger kann die Beschlagnahme gerichtlich überprüfen lassen und auf schnellere Rückgabe oder Datenkopien drängen.
- Was ist bei autistischen Betroffenen besonders wichtig?
- Eine Durchsuchung ist massive Reizüberflutung: viele Menschen, Lärm, Chaos in der eigenen Ordnung. In diesem Zustand entstehen Aussagen, die niemand so gewollt hat. Deshalb gilt: nur Personalien, sonst schweigen, Rückzug in einen ruhigen Raum verlangen.