Sie dürfen sich informieren – auch zuerst
Sie können mich kontaktieren, bevor der Betroffene selbst dazu bereit ist. Ein Mandat kann nur der Betroffene erteilen (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten), aber ein Erstgespräch über die Lage und die nächsten Schritte ist jederzeit möglich.
Warum Neurodivergenz hier den Unterschied macht
Ein Verhalten, das im Verfahren von uninformierten Polizisten, Staatsanwälten oder auch Richtern falsch interpretiert werden könnte – etwa als Uneinsichtigkeit, Kälte oder sogar Trotz – ist häufig etwas Anderes: Reizüberflutung, wörtliches Verstehen von Fragen, ein starres Festhalten an Details, ausbleibender Blickkontakt, impulsives Reden. Meine Aufgabe ist es, den Sachverhalt und Ihr Verhalten dazu rechtzeitig und korrigierend einzuordnen. Dies ist besser, als es später zu erklären.
Ihre Rolle im Verfahren
Sie sind wichtig – als Organisator, als ruhiger Pol, als Gedächtnis für Termine und Unterlagen. Sie sind nicht der Verteidiger und müssen es nicht sein. Wenn der Betroffene es wünscht, können Sie bei Gesprächen dabei sein; wenn nicht, halte ich Sie im vereinbarten Rahmen auf dem Laufenden.