Für Eltern, Partner und Betreuer

Ihr Angehöriger ist in ein Strafverfahren geraten

Oft sind es Mütter, Väter oder Partner, die zuerst nach Hilfe suchen – weil der Betroffene selbst überfordert ist, nicht antwortet oder das Ausmaß nicht einschätzen kann. Diese Seite ist für Sie.

Sie dürfen sich informieren – auch zuerst

Sie können mich kontaktieren, bevor der Betroffene selbst dazu bereit ist. Ein Mandat kann nur der Betroffene erteilen (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten), aber ein Erstgespräch über die Lage und die nächsten Schritte ist jederzeit möglich.

Was in den ersten Tagen wirklich hilft

  • Alle Briefe und Umschläge aufbewahren – das Zustelldatum ist wichtig.
  • Keine Aussage bei der Polizei, auch nicht „nur zur Klärung“.
  • Vernehmungstermine absagen oder verschieben, bis ein Verteidiger da ist.
  • Fristen notieren (Einspruch gegen Strafbefehl: zwei Wochen).
  • Ruhe im Haus, keine Verhöre am Küchentisch.

Was oft gut gemeint, aber schädlich ist

  • Selbst mit Anzeigenden oder Zeugen sprechen, um „das zu klären“.
  • Erklärende E-Mails an Polizei oder Staatsanwaltschaft schreiben.
  • Den Betroffenen zu einer Aussage überreden, damit es „schneller vorbei ist“.
  • Die Diagnose ungefiltert der Polizei mitteilen, statt zuerst dem Verteidiger.

Warum Neurodivergenz hier den Unterschied macht

Ein Verhalten, das im Verfahren von uninformierten Polizisten, Staatsanwälten oder auch Richtern falsch interpretiert werden könnte – etwa als Uneinsichtigkeit, Kälte oder sogar Trotz – ist häufig etwas Anderes: Reizüberflutung, wörtliches Verstehen von Fragen, ein starres Festhalten an Details, ausbleibender Blickkontakt, impulsives Reden. Meine Aufgabe ist es, den Sachverhalt und Ihr Verhalten dazu rechtzeitig und korrigierend einzuordnen. Dies ist besser, als es später zu erklären.

Ihre Rolle im Verfahren

Sie sind wichtig – als Organisator, als ruhiger Pol, als Gedächtnis für Termine und Unterlagen. Sie sind nicht der Verteidiger und müssen es nicht sein. Wenn der Betroffene es wünscht, können Sie bei Gesprächen dabei sein; wenn nicht, halte ich Sie im vereinbarten Rahmen auf dem Laufenden.

Erstgespräch für Angehörige

Schreiben Sie mir in Ruhe, was passiert ist – so knapp oder so ausführlich, wie es Ihnen möglich ist. Strafverteidiger mit Sitz in Duisburg – deutschlandweit vor jeder Staatsanwaltschaft, jeder Behörde und jedem Gericht für Sie tätig.