Sie dürfen sich informieren – auch zuerst
Sie können mich kontaktieren, bevor der Betroffene selbst dazu bereit ist. Ein Mandat kann nur der Betroffene erteilen (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten), aber ein Erstgespräch über die Lage und die nächsten Schritte ist jederzeit möglich.
