1. Polizeiliche Vernehmung
Sie müssen der Polizei grundsätzlich Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum sagen. Darüber hinaus haben Sie das Recht, jede weitere Aussage zu verweigern. Das ist Ihr gesetzliches Recht und fällt Ihnen nicht zur Last.
Sie dürfen jederzeit einen Anwalt hinzuziehen. Wenn Sie sich unsicher fühlen, sagen Sie: „Ich möchte meinen Anwalt sprechen, bevor ich mich äußere.“
2. Vorladung vom Gericht
Eine Vorladung bedeutet, dass Sie zu einem bestimmten Termin vor Gericht erscheinen müssen. Ignorieren Sie sie nicht. Kontaktieren Sie frühzeitig einen Strafverteidiger, der den Termin wahrnehmen und Ihre Position vorbereiten kann.
3. Was ist eine Verständigung?
Eine Verständigung ist eine Vereinbarung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Sie kann das Verfahren früh beenden. Vor einer Zustimmung müssen Sie genau verstehen, was Sie akzeptieren – ich erkläre Ihnen das Schritt für Schritt.
4. Gutachten im Verfahren
Ein Gutachten kann helfen, Ihre Wahrnehmung und Handlungsweise zu erklären. Es geht nicht darum, Sie zu „behandeln“, sondern um Verständnis für das Gericht. Wir besprechen gemeinsam, ob und wann ein Gutachten sinnvoll ist.