Schwerpunkt

ADHS und Strafverfahren

Ich habe selbst ADS. Ich weiß, wie es ist, wenn Fristen verschwinden, Briefe ungeöffnet liegen bleiben und man in der Vernehmung mehr sagt, als gut ist. Das ist kein Charakterfehler – und es lässt sich verteidigen.

Wo ADHS im Verfahren konkret gefährlich wird

  • Fristen. Ein Strafbefehl wird rechtskräftig, wenn der Einspruch nicht innerhalb von zwei Wochen eingeht. Ein ungeöffneter Brief entscheidet dann das Verfahren.
  • Reden statt Schweigen. Impulsives, erklärendes Reden in der Vernehmung erzeugt Belastungsmaterial, das ohne Aussage nie existiert hätte.
  • Termine. Ein versäumter Hauptverhandlungstermin kann zu Vorführung oder Haftbefehl führen.
  • Auftreten im Saal. Unruhe, Dazwischenreden oder abschweifende Antworten werden als Respektlosigkeit gelesen.
  • Vermeidung. Post wird nicht geöffnet, weil sie Angst macht – und das Problem wächst im Verborgenen.

Wie ich das auffange

  • Ich übernehme die Fristenkontrolle vollständig – Sie müssen sich nichts merken.
  • Zustellungen laufen über die Kanzlei, nicht über Ihren Briefkasten.
  • Klare, kurze Erinnerungen vor jedem Termin, schriftlich und mit Ablauf.
  • Vorbereitung des Auftretens im Saal, damit Unruhe nicht als Haltung missverstanden wird.
  • Wo es rechtlich relevant ist: Einordnung von Impulsivität bei Vorsatz und Strafzumessung.

ADHS ist keine Ausrede – und keine Diagnose fürs Gericht

Es geht nicht darum, Verantwortung wegzuerklären. Es geht darum, dass ein Gericht Verhalten richtig einordnet, statt daraus falsche Schlüsse über Einsicht, Vorsatz oder Reue zu ziehen. Ob und wie die Diagnose eingebracht wird, entscheiden wir gemeinsam und bewusst.

Ein Schritt reicht für heute

Schreiben Sie mir kurz, was vorliegt – ein oder zwei Sätze genügen. Strafverteidiger mit Sitz in Duisburg – deutschlandweit vor jeder Staatsanwaltschaft, jeder Behörde und jedem Gericht für Sie tätig.