Ruhige Anleitung

Erste Schritte nach einer Anzeige

Sie haben Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht bekommen. Diese Seite ist bewusst kurz und geordnet. Sieben Schritte, einer nach dem anderen.

Das Wichtigste in einem Satz

Nichts zur Sache sagen, Termin verschieben, Unterlagen sammeln, Verteidiger einschalten. Alles andere kann warten.

  1. 1. Atmen. Es ist noch keine Entscheidung gefallen

    Eine Anzeige oder eine Vorladung bedeutet nicht, dass Sie verurteilt sind. Es bedeutet: Es wird geprüft. Sie haben Zeit und Rechte. Nichts muss heute entschieden werden.

  2. 2. Nichts zur Sache sagen

    Sie müssen der Polizei nur Name, Adresse und Geburtsdatum nennen. Zur Sache selbst dürfen Sie schweigen – und das ist in fast allen Fällen der richtige erste Schritt. Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

  3. 3. Vernehmungstermin nicht allein wahrnehmen

    Sie sind nicht verpflichtet, zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen. Sagen Sie ab oder verschieben Sie den Termin, bis Sie einen Verteidiger haben. Ein Satz genügt: „Ich möchte zunächst mit meinem Verteidiger sprechen.“

  4. 4. Unterlagen sammeln

    Legen Sie alle Briefe, Umschläge (wegen des Datums), E-Mails, Nachrichten und Notizen an einem Ort ab. Ein einfacher Ordner oder ein Foto-Album auf dem Handy reicht. Nichts wegwerfen, nichts löschen.

  5. 5. Nicht mit Beteiligten sprechen

    Keine Nachrichten an Anzeigende, Zeugen oder Beteiligte – auch keine Erklärungen oder Entschuldigungen. Das kann später gegen Sie verwendet werden, selbst wenn es gut gemeint war.

  6. 6. Verteidiger einschalten

    Ein Verteidiger beantragt Akteneinsicht. Erst dann ist überhaupt klar, was vorgeworfen wird und welche Beweise es gibt. Vorher lässt sich seriös nichts sagen – und niemand sollte Sie zu einer Aussage drängen.

  7. 7. Neurodivergenz früh ansprechen

    Wenn Autismus, ADHS oder eine andere Form der Neurodivergenz vorliegt, sagen Sie es Ihrem Verteidiger – nicht der Polizei. Ob, wann und wie das im Verfahren eingebracht wird, ist eine Verteidigungsentscheidung, keine Nebensache.

Wenn Sie unsicher sind

Sie können mir schreiben, ohne sich zu etwas zu verpflichten. Schriftlich, in Ihrem Tempo, so ausführlich oder so knapp wie Sie möchten. Strafverteidiger mit Sitz in Duisburg – deutschlandweit vor jeder Staatsanwaltschaft, jeder Behörde und jedem Gericht für Sie tätig.