Schwerpunkt

Autismus und Strafverfahren

Ein Strafverfahren ist auf Menschen zugeschnitten, die Ironie erkennen, Suggestivfragen abwehren, Blickkontakt halten und unter Druck flexibel formulieren. Genau das ist für autistische Menschen oft die Schwierigkeit – nicht die Tat.

Wie autistisches Verhalten fehlgedeutet wird

  • Ausbleibender Blickkontakt wird als Unaufrichtigkeit gelesen.
  • Sachliche, emotionslose Schilderung wird als Kälte oder Reuelosigkeit gedeutet.
  • Wörtliches Antworten auf eine ungenaue Frage wirkt wie Ausweichen.
  • Beharren auf einem Detail wirkt wie Uneinsichtigkeit.
  • Reizüberflutung im Gerichtssaal wirkt wie Desinteresse oder Aggression.
  • Auswendig wirkende, gleichlautende Schilderungen wirken „eingeübt“.

Die Vernehmung ist die kritische Stelle

Autistische Menschen sind gegenüber Suggestivfragen und sozialem Druck häufig besonders anfällig: Wer wahrheitsorientiert ist und Konflikte vermeiden will, stimmt einer vorformulierten Version schneller zu, als er merkt. Aussagen, die so entstehen, prägen das gesamte Verfahren. Deshalb gilt: keine Aussage ohne Verteidiger – ausnahmslos.

Was ich in der Verteidigung konkret tue

  • Akteneinsicht zuerst, Aussage später – oder gar nicht.
  • Fragen vorab schriftlich klären, damit keine Überraschungen im Saal entstehen.
  • Anträge auf Pausen, reizarme Sitzordnung, Begleitperson und, wenn nötig, Ausschluss der Öffentlichkeit.
  • Erläuterung der Diagnose gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft an der richtigen Stelle – nicht als Entschuldigung, sondern zur richtigen Bewertung von Vorsatz, Einsicht und Verhalten.
  • Prüfung, ob ein Sachverständigengutachten hilft oder schadet.
  • Vorbereitung der Hauptverhandlung Schritt für Schritt, mit klarem Ablaufplan.

Diagnose offenlegen – ja oder nein?

Das ist eine taktische Entscheidung und nie eine automatische. Eine Diagnose kann Verhalten erklären und Strafzumessung beeinflussen; sie kann aber auch falsche Bilder erzeugen. Wir besprechen das gemeinsam, bevor irgendetwas nach außen geht – und Sie entscheiden.

Kontakt in Ihrem Tempo

Schriftlich, ohne Telefon, ohne Zeitdruck. Strafverteidiger mit Sitz in Duisburg – deutschlandweit vor jeder Staatsanwaltschaft, jeder Behörde und jedem Gericht für Sie tätig.