Kurze Antworten

Häufige Fragen

Zehn Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden – jede in wenigen Sätzen beantwortet. Sie müssen nicht alles lesen; nehmen Sie sich nur, was für Sie gerade zählt.

Muss ich zur polizeilichen Vernehmung gehen?

Als Beschuldigter nein. Sie sind nicht verpflichtet, zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen, und Sie müssen nichts zur Sache sagen. Angeben müssen Sie nur Name, Adresse und Geburtsdatum. Eine Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht ist etwas anderes – melden Sie sich dann bitte sofort bei einem Verteidiger.

Schadet es mir, wenn ich schweige?

Nein. Schweigen ist Ihr Recht und darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, wenn Sie vollständig schweigen. Gefährlich ist teilweises Reden. Deshalb: erst Akteneinsicht, dann entscheiden, ob und was gesagt wird.

Ich habe einen Strafbefehl bekommen. Was tue ich?

Sie haben zwei Wochen ab Zustellung Zeit, Einspruch einzulegen. Läuft die Frist ab, wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil. Bewahren Sie den Umschlag auf – das Zustelldatum ist entscheidend – und melden Sie sich sofort.

Soll ich Autismus oder ADHS der Polizei sagen?

Sagen Sie es zuerst Ihrem Verteidiger, nicht der Polizei. Ob, wann und in welcher Form die Diagnose ins Verfahren eingeführt wird, ist eine Verteidigungsentscheidung. Falsch platziert kann sie Bilder erzeugen, die Ihnen schaden.

Kann ich auch ohne Telefon mit Ihnen kommunizieren?

Ja. Sie können mir vollständig schriftlich schreiben, über das Kontaktformular oder per E-Mail. Telefon ist nie Voraussetzung. Wenn Gespräche nötig sind, vereinbaren wir sie mit festem Rahmen und klarem Zeitfenster.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Das Erstgespräch über Ihre Lage ist kostenlos und unverbindlich. Danach gelten entweder die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG oder eine Vergütungsvereinbarung. Sie erhalten die Kostenfrage schriftlich und verständlich, bevor Sie sich entscheiden.

Verteidigen Sie auch außerhalb von Duisburg?

Ja. Strafverteidiger mit Sitz in Duisburg – deutschlandweit vor jeder Staatsanwaltschaft, jeder Behörde und jedem Gericht für Sie tätig, bis hin zum Bundesgerichtshof.

Kann ich als Mutter, Vater oder Partner anrufen oder schreiben?

Ja. Angehörige melden sich häufig zuerst. Das Mandat kann nur der Betroffene selbst erteilen (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten), aber ein Gespräch über die Lage und die nächsten Schritte ist jederzeit möglich.

Wie läuft eine Hauptverhandlung ab?

Aufruf der Sache, Feststellung der Personalien, Anklageverlesung, Belehrung, Ihre Erklärung (oder Schweigen), Beweisaufnahme mit Zeugen und Sachverständigen, Schlussvorträge, letztes Wort, Urteil. Wir gehen den Ablauf vorher gemeinsam Schritt für Schritt durch, damit nichts überraschend kommt.

Kann ich Pausen oder eine reizarme Umgebung beantragen?

Ja. Pausen, Sitzordnung, Begleitperson, in bestimmten Fällen der Ausschluss der Öffentlichkeit – das lässt sich beantragen und im Vorfeld mit dem Gericht klären. Genau das ist Teil meiner Arbeit.

Ihre Frage steht nicht dabei?

Schreiben Sie sie mir einfach. Sie müssen sie nicht schön formulieren.