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Kosten

Was kostet ein Strafverteidiger?

Die kurze Antwort: Das erste Gespräch über Ihre Lage kostet nichts. Danach gelten entweder die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG oder eine schriftliche Vergütungsvereinbarung – und Sie erfahren die Kosten, bevor Sie sich entscheiden. Keine Überraschungen, keine versteckten Posten.

Die drei Wege, wie eine Verteidigung finanziert wird

  1. Gesetzliche Gebühren (RVG). Die Höhe hängt vom Verfahrensabschnitt ab: Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverhandlung, Rechtsmittel. Jeder Abschnitt löst eigene Gebühren aus.
  2. Vergütungsvereinbarung. Zeit- oder Pauschalhonorar. Sinnvoll bei umfangreichen Akten, weil dann Aufwand und Vergütung zusammenpassen. Immer schriftlich, immer vorher.
  3. Pflichtverteidigung. In Fällen notwendiger Verteidigung bestellt das Gericht einen Verteidiger. Sie können mich dafür benennen; die Staatskasse zahlt zunächst.

Wenn das Geld knapp ist

  • Ratenzahlung ist möglich und wird vorher schriftlich festgehalten.
  • Bei geringem Einkommen kann für die Beratung Beratungshilfe in Betracht kommen.
  • Bei schweren Vorwürfen greift oft ohnehin die Pflichtverteidigung – dann ist Geld nicht der Grund, ohne Verteidiger zu bleiben.
  • Eine Beeinträchtigung, die eine Selbstverteidigung unmöglich macht, kann selbst ein Grund für die Beiordnung sein – das ist im Kontext von Autismus und ADHS ein wichtiger Punkt.

Was Sie von mir schriftlich bekommen

Vor jeder Beauftragung erhalten Sie in einfacher Sprache: worum es geht, was ich tun werde, was es kostet, wann Zahlungen fällig sind. Kein Gespräch unter Zeitdruck, kein Drängen zur Entscheidung. Sie können alles in Ruhe lesen und nachfragen.

Häufige Fragen

Was kostet das erste Gespräch?
Das Erstgespräch über Ihre Lage und die nächsten Schritte ist bei mir kostenlos und unverbindlich.
Wie berechnet sich die Vergütung eines Strafverteidigers?
Entweder nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder nach einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt, erfahren Sie schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.
Wann bekommt man einen Pflichtverteidiger?
In Fällen notwendiger Verteidigung – etwa bei schweren Vorwürfen, Untersuchungshaft oder wenn ein Beschuldigter sich wegen einer Beeinträchtigung nicht selbst verteidigen kann. Wichtig: Man darf sich den Pflichtverteidiger selbst benennen, und die Staatskasse zahlt zunächst.
Zahlt eine Rechtsschutzversicherung?
Strafrechtsschutz ist häufig eingeschlossen, oft bei Fahrlässigkeitsvorwürfen und im Verkehrsstrafrecht. Prüfen Sie die Police oder senden Sie sie mir – die Deckungsanfrage übernehme ich.
Was ist mit den Kosten am Ende des Verfahrens?
Bei Freispruch oder Einstellung trägt die Staatskasse in der Regel die notwendigen Auslagen. Bei einer Verurteilung trägt der Verurteilte die Kosten des Verfahrens.

Kostenfrage zuerst klären

Schreiben Sie mir, was vorliegt – ich sage Ihnen offen, welcher Weg für Sie passt. Bitte mit Namen und Telefonnummer, sonst kann ich nicht zurückrufen.