- Was kostet das erste Gespräch?
- Das Erstgespräch über Ihre Lage und die nächsten Schritte ist bei mir kostenlos und unverbindlich.
- Wie berechnet sich die Vergütung eines Strafverteidigers?
- Entweder nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder nach einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt, erfahren Sie schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.
- Wann bekommt man einen Pflichtverteidiger?
- In Fällen notwendiger Verteidigung – etwa bei schweren Vorwürfen, Untersuchungshaft oder wenn ein Beschuldigter sich wegen einer Beeinträchtigung nicht selbst verteidigen kann. Wichtig: Man darf sich den Pflichtverteidiger selbst benennen, und die Staatskasse zahlt zunächst.
- Zahlt eine Rechtsschutzversicherung?
- Strafrechtsschutz ist häufig eingeschlossen, oft bei Fahrlässigkeitsvorwürfen und im Verkehrsstrafrecht. Prüfen Sie die Police oder senden Sie sie mir – die Deckungsanfrage übernehme ich.
- Was ist mit den Kosten am Ende des Verfahrens?
- Bei Freispruch oder Einstellung trägt die Staatskasse in der Regel die notwendigen Auslagen. Bei einer Verurteilung trägt der Verurteilte die Kosten des Verfahrens.