- Muss man einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter folgen?
- Nein. Als Beschuldigter müssen Sie zu einer polizeilichen Vernehmung nicht erscheinen und nichts zur Sache sagen. Anders ist es bei einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht – melden Sie sich dann sofort bei einem Verteidiger.
- Muss man den Termin absagen?
- Sie müssen nicht, es ist aber höflich und unschädlich. Ein Satz genügt: „Ich nehme den Termin nicht wahr und mache von meinem Schweigerecht Gebrauch.“ Begründungen und Erklärungen zur Sache gehören nicht dazu.
- Ist Schweigen ein Nachteil?
- Vollständiges Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Gefährlich ist teilweises Reden: Wer einige Fragen beantwortet und andere nicht, erzeugt Deutungsspielraum.
- Soll man Autismus oder ADHS in der Vorladung erwähnen?
- Nein, nicht gegenüber der Polizei. Sagen Sie es zuerst dem Verteidiger. Ob, wann und wie eine Diagnose ins Verfahren eingeführt wird, ist eine Verteidigungsentscheidung.