Das Wichtigste in Kürze
- Was im Gerichtssaal wie Uneinsichtigkeit, Lüge oder Respektlosigkeit wirkt, ist bei neurodivergenten Menschen häufig ein neurobiologisch bedingtes Kommunikations- und Regulationsmuster.
- Klassische Glaubwürdigkeitsindikatoren – Blickkontakt, Mimik, flüssige Rede – sind bei Autismus, ADHS & Co. systematisch unzuverlässig.
- Der Katalog stellt 25 typische Auffälligkeiten gegenüber: falsche Annahme, tatsächliche Bedeutung, konkrete Handlungsempfehlung.
- Barrierefreie Vorkehrungen sind keine Gnade, sondern Voraussetzung eines fairen Verfahrens (Art. 3 GG, UN-BRK Art. 13).
Neurodivergenz umfasst unter anderem Autismus-Spektrum-Störungen (ASS), ADHS, das Tourette-Syndrom, Dyskalkulie, Legasthenie sowie hochsensible Wahrnehmungsprofile. Betroffene zeigen im Gerichtssaal häufig ein Verhalten, das von Richterinnen, Richtern, Schöffinnen und Schöffen, von Staatsanwaltschaft und Verteidigung leicht fehlgedeutet wird. Was auf den ersten Blick wie Uneinsichtigkeit, Lüge, mangelnde Reue oder Respektlosigkeit wirkt, ist häufig ein neurobiologisch bedingtes Kommunikations- und Regulationsmuster. Solche Fehldeutungen führen zu unzutreffenden Glaubwürdigkeitsurteilen, zu ungerechtfertigt hohen Strafen und im schlimmsten Fall zu Fehlurteilen.
Der folgende Katalog fasst 25 typische Auffälligkeiten zusammen. Zu jedem Punkt wird gegenübergestellt, was gerichtlich häufig fälschlich angenommen wird, was das Verhalten tatsächlich bedeuten kann und welche konkrete Handlungsempfehlung sich daraus für die Verhandlungsführung ableiten lässt.
Teil 1: Katalog der 25 Auffälligkeiten
1. Blickkontakt wird vermieden
- Beobachtung:
- Die oder der Angeklagte weicht dem Blick des Gerichts aus, schaut auf den Tisch, zur Seite oder ins Leere.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Unaufrichtigkeit, Lüge, schlechtes Gewissen oder Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Bei vielen neurodivergenten Menschen – insbesondere im Autismus-Spektrum – ist direkter Blickkontakt körperlich unangenehm bis schmerzhaft und bindet erhebliche kognitive Ressourcen. Ein weggerichteter Blick ermöglicht in aller Regel eine bessere Konzentration auf den Inhalt der Frage.
- Handlungsempfehlung:
- Fehlenden Blickkontakt niemals als Glaubwürdigkeitsindikator werten. Die Person nicht auffordern, „mich anzusehen“ oder „mir in die Augen zu schauen“.
2. Monotone, flache oder ungewöhnlich laute Stimme
- Beobachtung:
- Die Sprechweise wirkt emotionslos, roboterhaft, auffallend leise oder unangemessen laut.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Kaltherzigkeit, fehlende Empathie oder mangelnde Betroffenheit über die Tat.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Die Prosodie – also Sprachmelodie und Betonung – ist bei ASS und teilweise bei ADHS neurologisch atypisch angelegt. Die innere Betroffenheit kann sehr stark vorhanden sein, obwohl die Stimme sie nicht transportiert.
- Handlungsempfehlung:
- Von der Stimmlage niemals auf die innere Beteiligung schließen. Innere Regungen gezielt und wörtlich erfragen, statt sie aus dem Klang der Stimme herauszuhören.
3. Kein sichtbarer emotionaler Ausdruck (flache Mimik)
- Beobachtung:
- Das Gesicht bleibt regungslos, auch bei belastenden Schilderungen oder bei Ausführungen zu Tatfolgen.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Reue- und Empathielosigkeit, Gefühlskälte oder ein „psychopathischer“ Eindruck.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Alexithymie und ein eingeschränkter mimischer Ausdruck sind bei autistischen Menschen häufig. Die Emotionen sind vorhanden, werden aber nicht nach außen gespiegelt.
- Handlungsempfehlung:
- Fehlende Mimik nicht mit fehlender Betroffenheit gleichsetzen. Statt äußere Zeichen zu deuten, gezielt und einfühlsam nachfragen, wie sich die Person innerlich fühlt.
4. Unpassendes Lächeln oder Lachen
- Beobachtung:
- Die Person lächelt bei der Schilderung der Tat, bei belastenden Zeugenaussagen oder sogar bei der Urteilsverkündung.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Verhöhnung des Gerichts oder der Opfer und ein Mangel an Ernsthaftigkeit.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Ein sogenanntes nervöses Lächeln ist ein bekanntes autistisches Stressventil und tritt auch bei ADHS und Tourette auf. Es signalisiert Überforderung, nicht Freude oder Schadenfreude.
- Handlungsempfehlung:
- Solches Verhalten nicht als Provokation werten. Kurz pausieren, Wasser anbieten und die Verhandlung ruhig fortführen.
5. Wörtliches Verständnis von Fragen
- Beobachtung:
- Auf die Frage „Haben Sie eine Uhr?“ folgt ein knappes „Ja.“ – aber nicht die erwartete Uhrzeit.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Ausweichen, Trotz, Verweigerung der Mitwirkung oder Manipulation.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Ein konkretes, wörtliches Sprachverständnis ist bei ASS typisch. Redewendungen, Ironie und indirekte Aufforderungen werden nicht als solche erkannt, sondern buchstäblich verstanden.
- Handlungsempfehlung:
- Direkte, eindeutige Fragen stellen (etwa „Wie spät ist es?“) und auf rhetorische Fragen konsequent verzichten.
6. Sehr lange Pausen vor der Antwort
- Beobachtung:
- Zwischen der Frage und der Antwort vergehen häufig fünf bis zwanzig Sekunden oder länger.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Ausweichen, Zeitgewinn zum Erfinden einer Lüge oder taktisches Kalkül.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Eine verzögerte Verarbeitungsgeschwindigkeit („processing delay“) ist bei ASS und ADHS häufig. Die Person benötigt Zeit, um die Frage zu decodieren und eine passende Antwort zu formulieren.
- Handlungsempfehlung:
- Pausen aushalten, nicht unterbrechen und nicht nachschieben. Die Frage nicht umformulieren, bevor eine Antwort erfolgt ist.
7. Antworten wirken auswendig gelernt oder vorbereitet
- Beobachtung:
- Sätze wirken auffallend geskriptet und werden in gleicher Form wiederholt.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Eine mit der Verteidigung abgesprochene Aussage oder eine einstudierte Lüge.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Sogenanntes „Scripting“ ist eine typische Kompensationsstrategie neurodivergenter Menschen: vorbereitete Formulierungen ersetzen die spontane soziale Kommunikation, die in Stresssituationen nicht abrufbar ist.
- Handlungsempfehlung:
- Nicht als Beweis abgestimmter Aussagen werten. Den Sachverhalt bei Bedarf mit ausreichend Zeit noch einmal in eigenen Worten schildern lassen.
8. Detailversessenheit und Abschweifen in Nebensächlichkeiten
- Beobachtung:
- Die oder der Angeklagte berichtet minutiös über Marken, Uhrzeiten und Wegstrecken, statt „zum Punkt“ zu kommen.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Ablenkungsmanöver, Zeitschinderei oder fehlendes Unrechtsbewusstsein.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Detailorientierung ist ein Kernmerkmal autistischen Denkens. Die hierarchische Gewichtung dessen, was gerade relevant ist, folgt anderen Kriterien als bei neurotypischen Personen.
- Handlungsempfehlung:
- Struktur vorgeben (etwa „Bitte antworten Sie mir zunächst mit einem Satz.“), diese Antwortweise aber nicht abwerten. Bei Bedarf gezielt eingrenzen, ohne die Person zu unterbrechen.
9. Widersprüche in Zeit- und Reihenfolgeangaben
- Beobachtung:
- Uhrzeiten, Daten und Abfolgen werden im Laufe der Aussage inkonsistent geschildert.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Lüge, Vertuschung, unzuverlässiges Gedächtnis oder taktisches Verhalten.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Das autobiografische Gedächtnis ist bei ASS und ADHS häufig episodisch fragmentiert; die Zeitwahrnehmung ist neurologisch atypisch (bei ADHS als „Zeitblindheit“ bekannt).
- Handlungsempfehlung:
- Widersprüche in Zeitangaben allein niemals als Lügenindikator werten. Ereignisse an konkreten Ankerpunkten (Ort, Person, sichtbares Ereignis) festmachen.
10. Häufiges „Ich weiß nicht“
- Beobachtung:
- Auf viele Fragen folgt ein „Ich weiß nicht“ oder „Ich kann das nicht sagen“.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Ausweichen oder Verweigerung der Mitwirkung.
- Tatsächliche Bedeutung:
- In den meisten Fällen handelt es sich um eine ehrliche Wiedergabe des inneren Zustands: Die Frage ist zu offen, zu abstrakt oder zu hypothetisch, oder die Antwort ist im Moment schlicht nicht abrufbar.
- Handlungsempfehlung:
- Die Frage konkretisieren, in Teilfragen zerlegen und bei Bedarf Multiple-Choice-artige Alternativen anbieten.
11. Übermäßige Zustimmung („Ja“ auf alles)
- Beobachtung:
- Die oder der Angeklagte bestätigt selbst widersprüchliche Suggestivfragen der Reihe nach mit „Ja“.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Geständnis, Einsicht oder ausgeprägte Kooperationsbereitschaft.
- Tatsächliche Bedeutung:
- „Compliance“ und „Acquiescence Bias“ – die Neigung, zuzustimmen – sind bei neurodivergenten Menschen deutlich erhöht. Die Zustimmung erfolgt oft aus Erschöpfung, aus sozialem Druck oder um das Verhör so schnell wie möglich zu beenden.
- Handlungsempfehlung:
- Suggestivfragen strikt vermeiden. Aussagen mit offenen Nachfragen absichern, etwa „Erzählen Sie mir bitte in eigenen Worten, wie es war.“
12. Stereotype Bewegungen (Stimming)
- Beobachtung:
- Wippen, wiederholte Fingerbewegungen, Zupfen an der Kleidung, Schaukeln oder Kritzeln fallen auf.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Nervosität aus Schuldbewusstsein, Respektlosigkeit oder Drogenkonsum.
- Tatsächliche Bedeutung:
- „Stimming“ ist ein selbstregulierendes Verhalten, das der Person hilft, im Raum zu bleiben und Reize zu kompensieren. Ein Unterbindungsverbot verschlechtert nachweislich die Aussagefähigkeit.
- Handlungsempfehlung:
- Stimming nicht untersagen, solange der Verhandlungsablauf nicht gestört wird. Bewegung, Fidget-Objekte oder das Stehen ausdrücklich erlauben.
13. Kein Verständnis für Ironie, Sarkasmus und rhetorische Fragen
- Beobachtung:
- Die oder der Angeklagte antwortet ernsthaft auf offensichtlich rhetorisch gemeinte Fragen.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Naivität, gespielte Dummheit oder Verhöhnung.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Das Erkennen impliziter Sprechakte ist bei ASS deutlich eingeschränkt. Jede Äußerung wird zunächst als ernstgemeinte Frage oder Aussage verarbeitet.
- Handlungsempfehlung:
- Ironie und Sarkasmus im Verfahren vollständig vermeiden – auch dort, wo sie sonst der Höflichkeit oder der Auflockerung dienen würden.
14. Übermäßig formelle oder pedantische Sprache
- Beobachtung:
- Die oder der Angeklagte spricht wie aus einem Fachbuch, korrigiert Begriffe und verwendet Fremdwörter.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Überheblichkeit, „Klugscheißen“ oder Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Eine formelle Sprache ist häufig eine Sicherheitsstrategie und Ausdruck eines besonderen Sprachprofils. Genauigkeit ist Ausdruck von Ernstnehmen, nicht von Arroganz.
- Handlungsempfehlung:
- Sachliche Korrekturen nicht als Angriff auf die Autorität des Gerichts werten. Die Person nicht auf Umgangssprache drängen.
15. Zusammenzucken bei Geräuschen, Licht und Berührung
- Beobachtung:
- Türenklappen, das Rascheln von Akten oder grelles Neonlicht lösen sichtbare Schreck- oder Vermeidungsreaktionen aus.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Übertriebene Empfindlichkeit, Theatralik oder die Simulation einer Erkrankung.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Eine sensorische Über- oder Unterempfindlichkeit ist ein Kernmerkmal von ASS und tritt teilweise auch bei ADHS auf. Reize werden ungefiltert verarbeitet und können die Aufnahmefähigkeit blockieren.
- Handlungsempfehlung:
- Eine reizarme Verhandlungsumgebung ermöglichen: zusätzliche Pausen einplanen, das Licht dämpfen, Kopfhörer oder Ohrstöpsel zulassen und den Zuschauerraum bei Bedarf leeren.
16. Verweigerung von Handschlag oder körperlicher Nähe
- Beobachtung:
- Die Person weicht Händedruck oder Berührung durch die Verteidigung oder den Justizwachtmeister aus.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Feindseligkeit, Respektlosigkeit oder eine aggressive Grundhaltung.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Eine taktile Reizempfindlichkeit oder eine soziale Regelunsicherheit steht dahinter. Körperkontakt wird als aversiv erlebt und kann in extremen Fällen einen Shutdown auslösen.
- Handlungsempfehlung:
- Nicht auf Handschlag bestehen. Persönlichen Abstand respektieren und keine Berührungen initiieren, ohne vorher zu fragen.
17. Erstarrung und Blockade unter Stress („Shutdown“)
- Beobachtung:
- Die Person antwortet nicht mehr, schaut weg und wirkt „abwesend“ oder wie erstarrt.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Verweigerung der Aussage, Trotz oder gezielte Prozessverschleppung.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Ein Shutdown ist eine unwillkürliche neurologische Notabschaltung bei Überlastung. Sprache und motorische Steuerung sind vorübergehend nicht verfügbar; die Person hat darauf keinen willentlichen Einfluss.
- Handlungsempfehlung:
- Eine Pause von mindestens zehn bis fünfzehn Minuten anbieten, Reize reduzieren und keinerlei Drohungen aussprechen. Die Fortsetzung gegebenenfalls schriftlich vorbereiten oder verschieben.
18. Meltdown: Weinen, Schreien, aggressive Ausbrüche
- Beobachtung:
- Ein plötzlicher, heftiger emotionaler Ausbruch tritt auf, teils verbunden mit dem Werfen von Gegenständen.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Gewaltbereitschaft, fehlende Impulskontrolle als Wesenszug oder Wiederholungsgefahr.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Ein Meltdown ist keine geplante Aggression, sondern die Folge einer akuten Reizüberflutung. Er richtet sich in der Regel nicht gegen konkrete Personen und klingt nach Reizreduktion vollständig ab.
- Handlungsempfehlung:
- Deeskalieren, das Verlassen des Raumes ermöglichen und Ordnungsmittel nur zurückhaltend einsetzen. Zeitnah eine sachverständige Person hinzuziehen.
19. Kleidung und Erscheinung wirken unangepasst
- Beobachtung:
- Kapuzenpullover, Kopfhörer, ungewöhnliche Kombinationen oder Anzeichen mangelnder Körperpflege fallen auf.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht, „Verwahrlosung“ oder fehlendes Bewusstsein für den Ernst der Lage.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Kleidung wird häufig nach sensorischer Verträglichkeit ausgewählt: Nähte, Stoff und Enge entscheiden mehr als der Anlass. Executive-Funktionsstörungen bei ADHS erschweren zusätzlich die Alltagsorganisation.
- Handlungsempfehlung:
- Keine Dresscode-Rüge aussprechen. Kopfhörer oder Kapuze bei sensorischer Notwendigkeit ausdrücklich zulassen.
20. Fehlendes Schuldbewusstsein oder kein sichtbarer Reue-Ausdruck
- Beobachtung:
- Die oder der Angeklagte äußert kein Bedauern und wirkt am Schicksal des Opfers unbeteiligt.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Fehlende Reue, eine ungünstige Sozialprognose und in der Folge eine erhöhte Strafzumessung nach § 46 StGB.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Reue wird bei neurodivergenten Menschen häufig nicht in den erwarteten sozialen Skripten ausgedrückt. Innerlich kann eine massive Belastung vorliegen, die sich jedoch nicht in Mimik, Prosodie oder in standardisierten Floskeln zeigt.
- Handlungsempfehlung:
- Reue nicht ausschließlich am äußeren Ausdruck festmachen. Gezielt nach inneren Reaktionen und Gedanken fragen und gegebenenfalls eine schriftliche Stellungnahme zulassen.
21. Perseveration: Wiederholen von Wörtern, Sätzen oder Themen
- Beobachtung:
- Ein bestimmtes Thema oder eine bestimmte Formulierung wird immer wieder aufgegriffen.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Bewusste Störung des Verfahrens, Provokation oder Simulation einer Erkrankung.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Perseveration ist bei ASS und ADHS ein neurologisches Phänomen. Sie dient teils der Selbstberuhigung, teils der Fixierung auf einen als ungelöst erlebten Punkt.
- Handlungsempfehlung:
- Den Punkt kurz aufgreifen und ausdrücklich als „notiert“ markieren, um Entlastung zu schaffen, und dann sachlich zum nächsten Thema übergehen.
22. Schwierigkeiten mit hypothetischen Fragen
- Beobachtung:
- Auf Fragen wie „Was hätten Sie getan, wenn …?“ folgt Schweigen oder eine ausdrückliche Ablehnung der Frage.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Ausweichen, Uneinsichtigkeit oder Verweigerung der Mitwirkung.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Hypothetisches, kontrafaktisches Denken ist bei ASS eingeschränkt. Die Person kann die Frage kognitiv nicht in ein „hätte“ übersetzen und lehnt sie deshalb ehrlich ab.
- Handlungsempfehlung:
- Konkrete Sachverhaltsfragen zum tatsächlichen Geschehen stellen, statt hypothetische Konstruktionen aufzubauen.
23. Konfabulation und Übernahme fremder Formulierungen unter Druck
- Beobachtung:
- Unter anhaltendem Druck übernimmt die oder der Angeklagte wörtlich die Formulierungen der vernehmenden Person.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Ein Geständnis oder ein glaubhaftes Erinnern des Sachverhalts.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Eine erhöhte Suggestibilität und der starke Wunsch, die belastende Situation zu beenden, führen zur Übernahme von Fremdinhalten – bis hin zu falschen Selbstbezichtigungen.
- Handlungsempfehlung:
- Suggestive Verhörtechniken und lang anhaltenden Druck vermeiden. Solche Aussagen mit offenen, unbeeinflussten Wiedergaben gegenprüfen, bevor sie verwertet werden.
24. Verzögerte oder ausbleibende Reaktion auf direkte Anrede
- Beobachtung:
- Die Person reagiert nicht sofort, wenn sie mit Namen aufgerufen oder direkt angesprochen wird.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Missachtung, Provokation oder Unaufmerksamkeit.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Die auditive Filterung und die Aufmerksamkeitsverschiebung sind bei ADHS und ASS verzögert. Das Umschalten von einer inneren Beschäftigung auf eine Ansprache von außen benötigt zusätzliche Zeit.
- Handlungsempfehlung:
- Den Namen ruhig wiederholen, Blickkontakt suchen (ohne ihn einzufordern) und eine kurze Vorwarnung geben, etwa „Ich habe gleich eine Frage an Sie.“
25. Rigide Fixierung auf Regeln und Gerechtigkeit
- Beobachtung:
- Die oder der Angeklagte insistiert auf formalen Details, korrigiert Verfahrensschritte und verweist wiederholt auf „Recht“ und „Prinzip“.
- Häufig fälschlich angenommen:
- Uneinsichtigkeit, mangelnde Kooperationsbereitschaft oder bloße Rechthaberei.
- Tatsächliche Bedeutung:
- Ein stark ausgeprägtes Gerechtigkeits- und Regelbewusstsein ist ein häufiges autistisches Merkmal. Die Fixierung ist Ausdruck von Aufrichtigkeit, nicht von Trotz.
- Handlungsempfehlung:
- Formalen Hinweisen kurz Raum geben, sie protokollarisch benennen und nicht als persönliche Kritik am Gericht werten.
Teil 2: Was neurodivergente Menschen auszeichnet – und typische Fallen im Gerichtssaal
Was ist Neurodivergenz?
Der Begriff „Neurodivergenz“ umfasst Menschen, deren neurologische Entwicklung vom statistischen Mittel abweicht. Praktisch relevant sind im Strafverfahren vor allem Autismus-Spektrum-Störungen (ASS, einschließlich der früheren Diagnose „Asperger-Syndrom“), ADHS, das Tourette-Syndrom, Lernstörungen wie Dyslexie und Dyskalkulie, Hochsensibilität sowie Kombinationen mit posttraumatischen Belastungsreaktionen. Diese Zustände sind keine Krankheiten im engeren Sinne, aber sie prägen Wahrnehmung, Kommunikation und Selbstregulation erheblich – gerade unter Stress, wie er im Gerichtssaal systemisch entsteht.
Warum der Gerichtssaal ein Extremreiz ist
Die Hauptverhandlung kombiniert alle Faktoren, die für neurodivergente Menschen besonders belastend sind: eine ungewohnte Umgebung, hohe soziale Anforderungen, unklare Erwartungen an Mimik und Sprache, formelle Rituale, weitreichende Konsequenzen, grelles Licht, harte Akustik, mehrere gleichzeitig sprechende Beteiligte und die Blicke des Publikums. Das führt zu einer chronischen Reizüberflutung, die die kognitive Leistungsfähigkeit, die Sprachproduktion, den Emotionsausdruck und die Erinnerungsleistung massiv herabsetzt – und zwar genau zu dem Zeitpunkt, an dem das Gericht sein Bild der oder des Angeklagten formt.
Kommunikationsprofil
Neurodivergente Kommunikation ist typischerweise wörtlich, präzise, faktenzentriert und wenig auf soziale Codes ausgerichtet. Was sozial „erwartet“ wird – zerknirschte Mimik, Blickkontakt, gewählte Reue-Formeln, Small Talk mit der Verteidigung – wird oft nicht geleistet, obwohl innere Betroffenheit sehr wohl vorhanden ist. Umgekehrt kann eine sachlich präzise, „kalt“ wirkende Schilderung Ausdruck maximaler Ehrlichkeit sein.
Emotionsausdruck und Empathie
Zwei häufige Missverständnisse prägen die Wahrnehmung neurodivergenter Angeklagter: Erstens wird fehlender mimischer Ausdruck mit fehlender Emotion verwechselt. Zweitens wird ein Defizit im „sozialen Miterleben“ (cognitive empathy) mit fehlendem „Mitfühlen“ (affective empathy) gleichgesetzt. Studien zeigen, dass die affektive Empathie bei autistischen Menschen häufig normal bis erhöht ausgeprägt ist; verändert sind lediglich die Perspektivübernahme und der äußere Ausdruck.
Zeitwahrnehmung und Erinnerung
Bei ADHS ist die subjektive Zeitwahrnehmung („time blindness“) regelmäßig gestört: Abstände werden falsch geschätzt und Reihenfolgen verschoben. Bei ASS ist das autobiografische Gedächtnis oft detailreich, aber schlecht chronologisch geordnet. Beides führt zu Widersprüchen in Zeit- und Ablaufangaben, die nicht ohne Weiteres als Lügenindiz gewertet werden dürfen.
Suggestibilität und falsche Geständnisse
Neurodivergente Beschuldigte sind in Vernehmungen deutlich anfälliger für Suggestion, Compliance und Konfabulation. Der Wunsch, eine belastende Situation zu beenden, verbunden mit einer erschwerten Perspektivübernahme („Was passiert eigentlich, wenn ich jetzt Ja sage?“), erhöht das Risiko falscher Selbstbezichtigungen erheblich. Dieses Phänomen ist kriminalistisch dokumentiert und muss bei der Würdigung von Vernehmungsprotokollen berücksichtigt werden.
Typische Fallen für das Gericht
Falle 1 – Glaubwürdigkeit über Mimik und Blickkontakt beurteilen.
Klassische Glaubwürdigkeitsindikatoren wie Blickkontakt, eine „offene“ Körperhaltung, flüssige Rede und angemessene Emotion sind bei neurodivergenten Personen systematisch unzuverlässig.
Falle 2 – Reue über sozial erwartbare Skripte messen.
Wer die „richtigen Worte“ nicht findet, wirkt uneinsichtig, ist es aber oft nicht.
Falle 3 – Detailreichtum als Ausflucht werten.
Genauigkeit ist häufig Ausdruck des Bemühens um Wahrhaftigkeit und nicht des Wunsches, vom Wesentlichen abzulenken.
Falle 4 – Zustimmung im Verhör als Geständnis werten.
Ein Compliance-„Ja“ ist kein informiertes Ja und trägt daher nicht die Beweiskraft eines echten Geständnisses.
Falle 5 – Meltdown oder Shutdown als Prozessverhalten bewerten.
Beide sind neurologische Notreaktionen und keine willentlichen Handlungen.
Verfahrensrechtliche Konsequenzen
- Die Verhandlungsfähigkeit ist frühzeitig zu prüfen; hierzu gehören eine reizarme Umgebung, ausreichende Pausen, klare Sprache und gegebenenfalls schriftliche Vorlagen.
- Sachverständige aus Psychiatrie oder Psychologie mit ausgewiesener ASS- und ADHS-Expertise sind frühzeitig hinzuzuziehen – nicht erst im Rahmen der Strafzumessung.
- Vernehmungen sind protokollarisch differenziert zu würdigen; suggestive Fragen und Compliance-Antworten sollten als solche kenntlich gemacht werden.
- Im Rahmen der Strafzumessung nach § 46 StGB darf ein fehlender Reue-Ausdruck nicht ohne vorherige Prüfung der neurokognitiven Voraussetzungen strafschärfend gewertet werden.
- Die Barrierefreiheit ist Bestandteil des Justizgewährungsanspruchs (Art. 3 GG, UN-Behindertenrechtskonvention Art. 13); angemessene Vorkehrungen sind Pflicht und nicht Gnade.
Praktische Vorkehrungen im Verhandlungssaal
- Kurze, konkrete und wörtlich zu nehmende Fragen stellen; auf Ironie und Rhetorik vollständig verzichten.
- Eine Frage pro Satz. Mehrteilige Fragen sind zu vermeiden.
- Pausen im Antwortverhalten aushalten; Verarbeitungszeit ist keine Verzögerungstaktik.
- Regelmäßige, angekündigte Pausen einplanen, mindestens alle 60 bis 90 Minuten.
- Sensorische Erleichterungen zulassen: Ohrstöpsel, gedämpftes Licht, Bewegungsraum, Fidget-Objekte und eine angepasste Sitzposition.
- Den Ablauf der Verhandlung vorab visualisiert erklären, damit klar ist, was wann passiert.
- Blickkontakt nicht einfordern; auf einen Handschlag verzichten, wenn die Person erkennbar zurückweicht.
- Bei einem Shutdown oder Meltdown zuerst Pause und Reizreduktion; Ordnungsmittel dürfen keine Erstreaktion sein.
- Die Verteidigung frühzeitig auffordern, auf eine bekannte oder vermutete Neurodivergenz hinzuweisen; eine entsprechende Diagnose ist kein Makel, sondern eine verfahrensrelevante Information.
Zusammenfassung in einem Satz
Hinweis: Der vorliegende Bericht ersetzt keine sachverständige Einzelfallbegutachtung. Er dient als Orientierungshilfe für Gerichtspersonen, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Justizmitarbeitende im Umgang mit erkennbar oder mutmaßlich neurodivergenten Beschuldigten und Angeklagten.
Neurodivergenz im Verfahren – frühzeitig einordnen lassen
Wenn Sie oder ein Angehöriger neurodivergent sind und ein Strafverfahren läuft: Je früher das Gericht die Besonderheiten richtig einordnen kann, desto besser. Sprechen Sie mich an.
