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Strafverteidigung und ADHS

Verpasste Fristen, ungeöffnete Briefe, zu viel gesagt in der Vernehmung, ein versäumter Gerichtstermin: Bei ADHS entstehen Probleme oft nicht aus der Tat, sondern aus dem Verfahren drumherum. Ich habe selbst ADS – und richte die Verteidigung darauf aus.

Die vier typischen Bruchstellen

  1. Frist. Ein Strafbefehl wird nach zwei Wochen rechtskräftig. Ein ungeöffneter Brief entscheidet dann das Verfahren.
  2. Aussage. Erklärendes Reden in der Vernehmung erzeugt Belastungsmaterial, das ohne Aussage nie existiert hätte.
  3. Termin. Ein versäumter Hauptverhandlungstermin kann zu Vorführung oder Haftbefehl führen.
  4. Auftreten. Unruhe und Dazwischenreden werden als Respektlosigkeit gelesen, nicht als Symptom.

Ich übernehme die Organisation

Fristenkontrolle, Zustellungen über die Kanzlei, kurze schriftliche Erinnerungen mit Ablauf vor jedem Termin. Sie müssen sich nichts merken.

Schweigen als Strategie

Erst Akteneinsicht, dann entscheiden, ob überhaupt etwas gesagt wird – und wenn, dann schriftlich vorbereitet.

Verhalten richtig einordnen

Impulsivität wird rechtlich relevant bei Vorsatz und Strafzumessung – wenn sie an der richtigen Stelle erklärt wird.

Frist schon abgelaufen?

Häufig ist eine Wiedereinsetzung möglich. Das ist eilbedürftig – schreiben Sie mir heute, nicht nächste Woche.

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Ein Schritt reicht für heute

Ein oder zwei Sätze genügen. Strafverteidiger mit Sitz in Duisburg – deutschlandweit vor jeder Staatsanwaltschaft, jeder Behörde und jedem Gericht für Sie tätig.