Zielseite

Strafverteidigung und Neurodivergenz

Autismus, ADHS, Tourette, Lernbehinderung, hohe Reizempfindlichkeit: Das Strafverfahren ist nicht für Menschen gebaut, die anders wahrnehmen, anders sprechen und unter Druck anders reagieren. Ich verteidige genau diese Menschen – und ich habe selbst ADS.

Warum Neurodivergenz im Strafverfahren zählt

Ein Strafverfahren bewertet nicht nur eine Tat, sondern permanent Verhalten: Blickkontakt, Tonfall, Reaktionszeit, Reue, „Einsicht“. Wer neurodivergent ist, sendet hier laufend Signale, die falsch gelesen werden. Aus fehlender Mimik wird Kälte, aus wörtlichem Antworten wird Ausweichen, aus einem ungeöffneten Brief wird Gleichgültigkeit.

Meine Aufgabe ist, dieses Verhalten rechtzeitig und korrigierend einzuordnen – bevor es als Haltung ins Urteil wandert. Das ist wirksamer, als es später zu erklären.

Vernehmung

Keine Aussage ohne Verteidiger. Erst Akteneinsicht, dann Entscheidung – schriftlich vorbereitet, ohne Überraschungsfragen.

Fristen und Post

Zustellungen laufen über die Kanzlei. Die Fristenkontrolle übernehme ich vollständig.

Rahmenbedingungen im Saal

Anträge auf Pausen, reizarme Sitzordnung, Begleitperson, in geeigneten Fällen Ausschluss der Öffentlichkeit.

Gutachten

Prüfung, ob ein Sachverständigengutachten hilft oder schadet – und welche Fragen tatsächlich gestellt werden müssen.

Vertiefung nach Diagnose

Erstkontakt in Ihrem Tempo

Schriftlich, ohne Telefonzwang. Strafverteidiger mit Sitz in Duisburg – deutschlandweit vor jeder Staatsanwaltschaft, jeder Behörde und jedem Gericht für Sie tätig.